Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 03.05.1994

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.05.1994 - PB 15 S 2603/93   

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VGH Baden-Württemberg, 03.05.1994 - PB 15 S 2603/93 (https://dejure.org/1994,5555)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.05.1994 - PB 15 S 2603/93 (https://dejure.org/1994,5555)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - PB 15 S 2603/93 (https://dejure.org/1994,5555)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Freistellung des Personalrats von Rechtsanwaltskosten im Beschlußverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der gesonderten Entscheidung des Personalrats über die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Beschlußverfahren in jeden Rechtszug; Genehmigung der Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Personalrat als Voraussetzung der Pflicht der Dienststelle zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 419
  • PersR 1994, 527
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.1994 - PB 15 S 2603/93
    Dies bedeutet, daß dem gerichtlichen Beschlußverfahren regelmäßig ein ernsthafter Einigungsversuch mit dem Leiter der Dienststelle vorangegangen sein muß (BVerwG, Beschluß vom 9.3.1990, BVerwGE 90, 75 = DÖV 1992, 1010 = PersR 1992, 243 = ZfPR 1992, 111).

    Für jeden Rechtszug wäre ein gesonderter Beschluß erforderlich gewesen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9.3.1992, BVerwGE 90, 75 = DÖV 1992, 1010 = PersR 1992, 243 = ZfPR 1992, 111).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 15 S 3176/90

    Rechtsschutzinteresse des Personalrats an gerichtlicher Feststellung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.1994 - PB 15 S 2603/93
    Die hiergegen erhobene Beschwerde des Beteiligten blieb vor dem erkennenden Senat ohne Erfolg (Beschluß vom 4.6.1991, 15 S 3176/90, PersV 1992, 352, rechtskräftig seit 7.9.1991).

    den Beschluß des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8.9.1993 zu ändern und festzustellen, daß der Beteiligte verpflichtet ist, den Antragsteller von der Kostenforderung des Rechtsanwalts für das Beschlußverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (Az.: PVS 50/89) und vor dem Verwaltungsgerichtshof (Az.: 15 S 3176/90) freizustellen.

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.1994 - PB 15 S 2603/93
    Insoweit steht dem Personalrat eine Beurteilungsermächtigung zu (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9.3.1992, a.a.O.; zur Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat: BAG, Beschluß vom 3.10.1978, BAGE 31, 93).
  • OVG Thüringen, 27.10.2008 - 3 KO 452/06

    Jagd-, Forst- und Fischereirecht; Jagd-, Forst- und Fischereirecht,

    Ob die Jagdgenossenversammlung insoweit eine Entscheidung für jeden Rechtszug jeweils gesondert treffen musste (zur Vertretungsbefugnis des Vorsitzenden der Personalvertretung bei einem verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren in mehreren Instanzen vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1992 - 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76 = NVwZ-RR 1992, 572 = PersR 1992, 243 = PersV 1992, 429 = DÖV 1992, 1010, m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Mai 1994 - PB 15 S 2603/93 -PersR 1994, 527; HessVGH, Urteil vom 22. September 1994 - TK 2038/93 -HessVGRspr 1995, 57), kann auf sich beruhen.
  • VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2038/93

    Bestellung eines Prozeßbevollmächtigten für den Personalrat - rückwirkende

    Es kann hier offenbleiben, ob der Personalrat kostenverursachende Maßnahmen nachträglich überhaupt nicht wirksam genehmigen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 3. Mai 1994 - PB 15 S 2603/93 -) oder ob zur Rechtswahrung eine Geschäftsführung ohne Auf trag durch den Vorsitzenden in Betracht kommt, wenn es dem Personalrat ausnahmsweise unter keinen Umständen möglich ist, rechtzeitig die nötigen Entscheidungen zu treffen und wenn der Vorsitzende alle anderen Möglichkeiten zur Wahrung der Rechte des Personalrats erfolglos ausgeschöpft hat.
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   VGH Baden-Württemberg, 03.05.1994 - PB 15 S 2604/93   

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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.05.1994 - PB 15 S 2604/93 (https://dejure.org/1994,6948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Personalrat: Beschlußfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwaltes - Freistellung von den Rechtsanwaltskosten

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Personalrat über die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Beschlußverfahren für jeden Rechtszug gesondert zu entscheiden; Recht des Personalrates zur Einleitung eines gerichtlichen Beschlussverfahrens; Begrenzung des Wahlrechtes des Personalrates über die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 406
  • PersR 1994, 527
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.1994 - PB 15 S 2604/93
    Dies bedeutet, daß dem gerichtlichen Beschlußverfahren regelmäßig ein ernsthafter Einigungsversuch mit dem Leiter der Dienststelle vorangegangen sein muß (BVerwG, Beschluß vom 9.3.1990, BVerwGE 90, 75 = DÖV 1992, 1010 = PersR 1992, 243 = ZfPR 1992, 111).

    Für jeden Rechtszug wäre ein gesonderter Beschluß erforderlich gewesen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9.3.1992, BVerwGE 90, 75 = DÖV 1992, 1010 = PersR 1992, 243 = ZfPR 1992, 111).

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.1994 - PB 15 S 2604/93
    Insoweit steht dem Personalrat eine Beurteilungsermächtigung zu (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9.3.1992, a.a.O.; zur Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat: BAG, Beschluß vom 3.10.1978, BAGE 31, 93).
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